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Energiegemeinschaft – was ist das?

Beitrag von unserem Blogger Ewald Grabner

„Korrekt heißt es ‚Erneuerbare Energiegemeinschaft‘, kurz EEG. Ich habe eine solche Gemeinschaft mit meinem Bruder und seinem Sohn gegründet.

Große PV-Anlage auf einem Scheunendach
Sonnenstromerzeugung für die Energiegemeinschaft

„Gemeinschaft als Antwort auf die Energiefrage“ – dieser Titel eines ORF-Beitrags machte mich neugierig.

Können unsere Energieprobleme wirklich mit Energiegemeinschaften gelöst werden? Und wie funktioniert das eigentlich?

Schon am nächsten Tag erkundigte ich mich bei allen mir bekannten Fachleuten nach dem Thema. Bei Gerhard, einem guten Bekannten, wurde ich fündig:

„Korrekt heißt es ‚Erneuerbare Energiegemeinschaft‘, kurz EEG. Ich habe eine solche Gemeinschaft mit meinem Bruder und seinem Sohn gegründet. Seit Mai sind wir in der Betriebsphase.“, erklärt Gerhard. „Wie kamst du denn auf die Idee, eine EEG zu gründen?“ frage ich nach. Nun – Gerhard hat auf seinem Dach keinen Platz für eine Photovoltaikanlage. Im Gegensatz zu seinem Bruder, der die große Dachfläche der Maschinenhalle für eine wirklich große Anlage nutzen konnte. Der Bruder wohnt aber im Nachbarort, er kann Gerhard nicht mitversorgen, weil er dann eine eigene Stromleitung zu Gerhard legen müsste.

Und hier kommt die EEG ins Spiel:

Durch Vereinbarungen mit den Betreibern des Stromnetzes und der Energieversorger wird der erzeugte Sonnenstrom von der Anlage seines Bruders mit dem zeitgleichen Verbrauch von Gerhard gegengerechnet. Oder anders gesagt: Immer, wenn Gerhard Strom benötigt und die Anlage zu diesem Zeitpunkt zumindest diese Menge Strom erzeugt, bezahlt Gerhard nur eine geringe Gebühr für die Nutzung der öffentlichen Stromleitungen. Im Gegenzug hat sich Gerhard finanziell an der Anlage seines Bruders beteiligt. Eine WIN-WIN-Situation für beide. Und weil die Anlage so groß ist, wird auch gleich der Sohn in einem weiteren Ort mitversorgt und muss keine eigene Anlage aufs Dach bauen.

Hätte sich Gerhard nicht finanziell an der Anlage beteiligt, könnte er dem Bruder auch einen vereinbarten Preis für den bezogenen Strom bezahlen. Der Strompreis zwischen Lieferanten und Nutzer kann individuell vereinbart werden.

Noch ein Hinweis von Gerhard zur EEG:

„Der verwaltungstechnische Aufwand bis zum Betrieb war schon recht groß. Die Umsetzung erfordert viele Arbeiten, z.B. einen Verein gründen, Registrieren an verschiedenen Stellen oder Verträge mit den Teilnehmern erstellen und einreichen. Das Ganze hat über ein halbes Jahr gedauert.

„Es gibt aber Firmen, die bei der Gründung und im Betrieb unterstützend zur Seite stehen.“

 Gerhard ist jedenfalls froh, über die EEG doch noch „seine“ PV-Anlage nutzen zu können und ich freue mich mit ihm. Unser gemeinsames Fazit: Erneuerbare Energiegemeinschaften können unsere Energiekrise nicht im Alleingang lösen, aber sie sind ein wichtiges Werkzeug beim Ausbau von erneuerbarem Strom.