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Waschen & Putzen

Chemikalien-Kennzeichnung

Chemikalien sind in unseren Haushalten weit verbreitet. Wir kommen bewusst oder unbewusst tagtäglich damit bei der Hausarbeit, beim Heimwerken und an unseren Arbeitsplätzen in Berührung.

Chemikalien-Kennzeichnungspiktogramme
In jedem Haushalt finden sich verschiedene Chemikalien. Die Kennzeichnung informiert über Gefahren.

In Wasch- und Reinigungsmitteln, Farben und Lacken, Klebstoffen, Schwimmbadchemikalien und Haarfärbemitteln sind Stoffe enthalten, die einen sorgsamen Umgang erfordern.

Nach Unfällen mit Arzneimitteln stellen Putzmittel die zweithäufigste Quelle für Vergiftungen im Haushalt dar.

Um auf mögliche Gefahren hinzuweisen, sind auf der Verpackung Gefahrenzeichen und Hinweise angebracht. Im Jahr 2009 trat in der EU die CLP-Verordnung in Kraft. CLP bedeutet: Classification, Labeling, Packaging – Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung. Diese regelt die weltweit beschlossene Umsetzung eines einheitlichen Systems zur Kennzeichnung von Chemikalien.

Seit dem Jahr 2015 müssen Chemikaliengemische, wie beispielsweise Wasch- und Putzmittel, mit neuen Piktogrammen und Hinweisen gekennzeichnet sein. Die einheitliche Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Verbrauchersicherheit.

Warum gibt es Gefahrenzeichen?

Da von chemischen Produkten Gefahren ausgehen können, sollte man grundsätzlich vorsichtig mit ihnen umgehen. Hilfestellung geben die Piktogramme und Sicherheitshinweise auf der Verpackung.

Die weltweit gültige Kennzeichnung informiert über Gefahren von enthaltenen Substanzen. Chemikalien werden in der ganzen Welt hergestellt, gehandelt und verbraucht und die Gefahren für Gesundheit und Umwelt sind überall dieselben. Von den Vereinten Nationen wurde deshalb 2009 das GHS-System beschlossen – ein weltweit harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. GHS steht für Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals. Mit der CLP-Verordnung wird das GHS in der EU umgesetzt. Gewerbliche Anwender und Konsumentinnen und Konsumenten sollen davon profitieren.

Gefahrenhinweise und Signalwörter

Auf den Verpackungen finden sich Gefahrenhinweise (H-Sätze, das H steht für Hazard) und Sicherheitshinweise (P-Sätze, P steht für Precaution).

Beispiele:

H319: Verursacht schwere Augenreizung
H335: Kann die Atemwege reizen
H315: Verursacht Hautreizungen

P 102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen

Die Signalwörter „Gefahr“ oder „Achtung“ weisen zusätzlich auf schwerwiegenden Gefahren hin. So steht z.B. bei Hautätzung „Gefahr“, bei weniger schwer wiegenden wie z.B. Hautreizung steht „Achtung“.

Alle neuen Gefahrenpiktogramme finden Sie hier: „Infoblatt – Neue Gefahrenkennzeichnungen“

Aktualisiert am 12.09.2023