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Kochen & Zubereiten

Maiwipfel Sirup selber machen

Im Frühling ist die optimale Zeit, den intensiven Geschmack der jungen Triebe von Nadelbäumen und deren nützlichen Wirkstoffe einzufangen.

Fichtenwipfel-Sirup
Ätherische Öle, Harze und Tannine sind eine Wohltat für unsere Bronchien und Lungen.

Als „Maiwipferl“ werden die jungen, hellen Triebe von Nadelbäumen bezeichnet. Die jungen Triebe erscheinen meistens Anfang Mai, daher kommt auch ihr Name. Ätherische Öle, Harze und Tannine sind eine Wohltat für unsere Bronchien und Lungen. Jetzt ist die optimale Zeit, deren intensiven Geschmack sowie die nützlichen Wirkstoffe im Maiwipfel Sirup einzufangen.

Der Maiwipfel Sirup wird besonders für die schleimlösende Wirkung geschätzt, aber auch in der Küche ist das Waldaroma eine Bereicherung. Tee, warm oder kalt getrunken, schmeckt mit dem Sirup herrlich erfrischend!

Folgende Zutaten benötigen Sie für den Maiwipfel Sirup:

  • eine Schüssel (Fassungsvermögen ca. 1 Liter) mit Fichten- oder Tannentrieben
  • 350 g Zucker (heimischer Bio-Zucker)
  • Saft von 2 Zitronen in Bio-Qualität
  • 2 Liter Wasser

So wird der Maiwipferlsirup gemacht:

Fichtenwipfel-Sirup

Fichtenwipfel-Sirup, Foto 1/7

„Maiwipferl“ sind die jungen, hellen und weichen Triebe von Nadelbäumen.

Achtung beim Sammeln der Wipferl

Wenn Sie keine Nadelbäume im Garten haben und in den Wald zum Pflücken der Wipferl gehen, dann sollten Sie einige Dinge beachten:
Beim Sammeln von „natürlichen Früchten eines Grundes“ müssen Sie die privatrechtliche Zustimmung des Grundbesitzers oder der Grundbesitzerin einholen. Diese Zustimmung kann mündlich, schriftlich oder auch „stillschweigend“ erfolgen. Besteht also kein Zweifel, dass diese stillschweigende Zustimmung vorliegt, ist das Sammeln von Naturprodukten für nicht gewerbliche Zwecke gestattet.  

ACHTUNG: Pflücken Sie nicht zu viel und vorsichtig um die Pflanzen nicht zu schädigen. Wild wachsende Pflanzen sind in Niederösterreich grundsätzlich geschützt und dürfen nicht mutwillig beschädigt oder vernichtet werden. Das gilt nicht nur für die Blüte, sondern für alle Pflanzenteile. Es gilt das NÖ Naturschutzgesetz.

In einem Schutzgebiet gibt es möglicherweise Sonderbestimmungen.


Aktualisiert am 13.08.2025