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Tipps zum Baden in natürlichen Gewässer
Im österreichischen Wasserrechtsgesetz gibt es den Begriff des Gemeingebrauchs, womit die Nutzung von öffentlichen Gewässern unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich erlaubt ist.
Im österreichischen Wasserrechtsgesetz gibt es den Begriff des Gemeingebrauchs, womit die Nutzung von öffentlichen Gewässern unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich erlaubt ist. Dazu zählt unter anderem auch das Baden. Ausnahme sind Gewässer in Schutzgebieten oder auf Privatgrund.
Ausgewiesene Badeplätze bevorzugen
Auch natürliche Gewässer außerhalb von Schutzgebieten dienen einer Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum. Um Störungen zu vermeiden, nutzen Sie am besten auch hier ausgewiesene Badeplätze und achten Sie auf Hinweis- und Verbotsschilder.
Keine Spuren am Fluss oder See hinterlassen
Wie bei allen Aktivitäten in der Natur gilt auch beim Baden – keine Spuren hinterlassen.
Sammeln Sie Ihre Abfälle wieder ein und lassen Sie am Badeplatz nichts zurück, was Tiere und Pflanzen schädigen könnte.
Badezonen in Schutzgebieten einhalten
In manchen Schutzgebieten gibt es Badezonen. So stehen im Nationalpark Donau-Auen mehrere gekennzeichnete Naturbadeplätze und für das Baden freigegebene Uferbereiche zur Verfügung. Alle anderen Abschnitte der Donau und Gewässer der Au sind ausschließlich für Fauna und Flora vorgesehen. Baden stellt hier eine massive Störung dar und ist daher nicht gestattet.
Eine ähnliche Regelung gibt es auch in anderen Schutzgebieten. Erkundigen Sie sich bei der Nationalpark- bzw. Schutzgebietsverwaltung oder vor Ort.
Sonnencreme mit mineralischem UV-Filter bevorzugen
Verwenden Sie Sonnenschutzmittel, welche die Wasserqualität nicht beeinträchtigen. Chemische UV-Filter stehen in Verdacht hormonähnlich zu wirken. Dadurch wird nicht nur in den menschlichen Hormonkreislauf eingegriffen, sondern auch wichtige Ökosysteme geschädigt. Im Meer können bestimmte Stoffe aus Sonnencremen beispielsweise zum Absterben von Korallen führen. Auch im Süßwasser beeinflussen sie die Wasserlebewesen. Einige Länder verbieten Sonnencremen mit den Stoffen Octinoxate oder Oxybenzone. Unter der Bezeichnung „Reef safe“ gibt es mittlerweile Produkte mit hohem Lichtschutzfaktor, die wasserfest aber ohne nachweislich schädigende Chemikalien sind.
Verwenden Sie Sonnencreme mit mineralischem UV-Schutz, ohne Mikroplastik oder Nanopartikel.
Der Verein für Konsumentenschutz testet in regelmäßigen Abständen Sonnenschutzmittel. Laut aktuellem Testbericht entsprechen alle Mittel heuer dem „Hawaii-Standard“. Sie enthalten also keine UV-Filter, die Korallenriffe schädigen (und daher ab 2021 in Hawaii verboten sind).
Badedermatitis vermeiden
Dieser juckende aber harmlos verlaufende Hautausschlag entsteht nicht wegen schlechter Wasserqualität, sondern wird von Zerkarien verursacht. Diese winzigen Saugwürmer sind Parasiten auf Wasservögeln, vor allem Enten. Der „Befall“ von Menschen geschieht irrtümlich. Sie können menschliche Haut nicht durchdringen und werden von unserem Immunsystem bekämpft.
Meiden Sie flache, wasserpflanzenreiche Uferzonen und schwimmen Sie in Bereichen mit kühlerem Wasser. Nach dem Baden mit einem Handtuch kräftig abrubbeln und die Badekleidung wechseln. Trotz Juckreiz die betroffenen Stellen nicht aufkratzen, sonst drohen Infektionen.
Baden bei ausgezeichneter Wasserqualität
In dem Juni 2019 veröffentlichten Badegewässerbericht bescheinigt die EU fast allen untersuchten 263 Badestellen in Österreich einen hohen Qualitätsstandard, 97 Prozent sogar ausgezeichnete Qualität.
In Österreich wird die Reinheit der Seen und Flüsse in der Badegewässerverordnung geregelt. Diese sieht vor, dass die ausgewiesenen Badestellen mit Beginn der Badesaison von der Behörde regelmäßig untersucht werden. Sie können sich jederzeit über die Qualität Ihres Badegewässers informieren.
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Aktualisiert am 02.01.2024