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Gefährlichen Chemikalien auf der Spur

Beitrag von unserem Blogger Christian Mokricky

Die Deklaration von Inhaltsstoffen auf Verpackungen hilft mir bei einfachen Produkten besonders gefährliche Chemikalien zu identifizieren.

Kleingedrucktes auf Kosmetikverpackungen
Die Inhaltsstoffe müssen auf der Verpackung zu finden sein, wenn auch oft klein geschrieben.

Kleingedrucktes verstehen

Im Super-, Bau- oder Drogeriemarkt stehen die Produkte für KonsumentInnen dicht gedrängt, Auskunftspersonal findet sich selten. Die aufgedruckten Produktinformationen entziehen sich der Lesbarkeit durch so kleine Schrift, dass selbst mit Brille nur unvollständige Informationen herauszulesen sind.

Selbst wenn ich sie entziffern könnte, verstehe ich diese als Normalverbraucher praktisch nicht. Dabei spreche ich hier von Produkten, die durch die Detergenzienverordnung der EU verpflichtende Inhaltsstoffdeklarationen gelistet haben müssen.

Anders verhält es sich beispielsweise bei Spielwaren, Haushaltsartikeln oder Möbel, Kleidung oder Sportartikeln. Hier gibt es überhaupt nur selten ausreichende Informationen über gefährliche Chemikalien und Inhaltsstoffe am Produkt.

Allerdings regelt die EU in der REACH-Verordnung die Auskunftspflicht von Herstellerfirmen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs – Substances of Very High Concern), die zu mehr als 0,1 % in Konsumartikeln enthalten sind. Anfrageberechtigt sind alle KonsumentInnen, das heißt jede und jeder von uns. Aber wie mache ich das eigentlich?

Anfragen an die Herstellerfirma mittels App

App zu Schadstoffen in Produkten
Eine App hilft beim Erkennen problematischer Inhaltsstoffe.

Also suche ich mir die App Scan4Chem in meinem App-store und los geht’s mit dem Registrieren, damit ich alle Infos auch per Mail erhalte.

Am einfachsten geht die Abfrage, wenn am Produkt selbst ein Barcode aufgedruckt ist. Ich scanne mein Kopierpapier, brauche ich ja im Homeoffice ziemlich viel, … Voila, am Handy ploppt das Eingabefenster auf und ich bekomme die Info zum Hersteller, der dann automatisch kontaktiert wird.

Bevor ich die Anfrage betreffend schädlicher Inhaltsstoffen absende, formuliere ich noch eine persönliche Anfrage, muss aber nicht sein, weil der Standardtext erklärt ja alles!

Dann gibt’s noch den Toner, da wird’s schon schwieriger, weil da muss ich den genauen Namen eingeben, die Firma auswählen und gegebenen falls eine Firmen-E-Mail beifügen. Auch ein Foto stelle ich sicherheitshalber hinzu. Innerhalb von Sekunden kommt auch diesmal das Bestätigungsmail von Scan4Chem.

Automatisierte Produktabfrage von Scan4Chem an die Herstellerfirma:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich interessiere mich für Ihr Erzeugnis(1) … Ich mache mir Sorgen über problematische Chemikalien und möchte wissen, ob dieses Erzeugnis, seine Einzelteile oder seine Verpackung „besonders besorgniserregende Stoffe“ (SVHCs) enthält (http://echa.europa.eu/candidate-list-table).
Gemäß Artikel 33 (2) der EU-Chemikalienverordnung REACH habe ich das Recht, von Ihnen zu erfahren, ob SVHCs in Konzentrationen über 0,1 Gewichtsprozent enthalten sind. Bitte informieren Sie mich auch, wenn keine SVHCs über 0,1 Gewichtsprozent enthalten sind.
Vielen Dank vorab für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mokricky, Austria


(1)“Erzeugnis“ ist der offizielle REACH-Begriff für Verbraucherprodukte wie Möbel, Spielzeug, Textilien usw., ausgenommen Gemische (Kosmetika, Farben etc.) und Lebensmittel.

Leichte Bedienbarkeit

Die App besticht durch die einfache Bedienung, die gute Begründung für die Anfrage und die Erklärung zur EU-Chemikalienverordnung REACH. Da die App im Rahmen eines EU-Projekts entwickelt wurde, sind Hersteller aus der gesamten EU erfasst, was die Abfrage wesentlich erleichtert.

Der Barcode identifiziert die Produkte eindeutig und ordnet diese einer Herstellerfirma zu.

Als Benutzer der App erspare ich mir langwieriges Suchen im Web nach Inhaltsstoffen und Kontakten zu den Firmen. Einzig die Wartezeit von maximal 45 Tagen bis zur Antwort der Firmen ist als Wermutstropfen zu nennen.

Österreichische ProjektpartnerInnen sind der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und Global 2000, mit Unterstützung der für Klimaschutz, bzw. KonsumentInnenschutz zuständigen Bundesministerien.