Die Bio-Kennzeichnung

Teil 1: Staatliche Bio-Siegel

Lebensmittel, die nach kontrollierten biologischen Richtlinien produziert werden, sind gekennzeichnet. Kennzeichnung gibt Sicherheit, denn sind die betreffenden Kennzeichen am Etikett drauf, ist Bio drin!

Bio-Produkte – was ist das Besondere?

Die Verwendung eines Siegels bei Produkten ist an die Einhaltung gewisser Standards gebunden. Die Einhaltung der Kriterien wird bei staatlichen Siegeln durch die regelmäßige Untersuchung von Warenproben und die Dokumentationspflicht vom Anbau- und Produktionsprozess sichergestellt.

Zu diesen Standards zählt beispielsweise der Verzicht auf leicht lösliche Mineraldünger und chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, wodurch weniger klimaschädliche Treibhausgasemissionen entstehen. Biologisch produzierte Lebensmittel sind daher umwelt- und klimafreundlicher. Zusätzlich sind sie positiv für Ihre Gesundheit, weil diese kaum mit Pestiziden belastet sind. Zudem sind im Anbau und der Produktion keine gentechnisch veränderten Pflanzen oder Mikroorganismen zugelassen.

Erkennung durch entsprechende Logos

Es gibt eine Vielzahl an Logos und Markenzeichen bei Lebensmitteln – auch bei Bio-Produkten. Dabei ist es wichtig zwischen europaweiten und staatlichen Bio-Siegeln, verschiedenen Verbandssiegeln und einer stetig steigenden Anzahl an Handelsmarkenzeichen zu unterscheiden.
Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick über das europäische staatliche Bio-Siegel und die staatliche Bio-Kennzeichnung in Österreich.

Das EU-Bio-Logo

Seit 1. Juli 2010 gibt es die Kennzeichnungspflicht von  Bio-Produkten mit dem EU-Bio-Siegel (bzw. EU-Bio-Logo).

Das Siegel garantiert die Bio-Qualität von Lebensmitteln, die nach den Richtlinien der EU-Verordnungen hergestellt werden. In den EU-Richtlinien sind die Mindestvorschriften für Bio-Produkte und deren Produktion innerhalb der EU festgelegt.

Verpackte Bio-Lebensmittel, die in der EU produziert werden, müssen verpflichtend das grüne EU-Bio-Logo führen. Nicht verpackte Bio-Lebensmittel, die in der EU erzeugt wurden, können freiwillig mit dem Logo gekennzeichnet werden. Neben dem EU-Bio-Logo findet man Informationen über den Ort der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe und die Codenummer der Kontrollbehörde.

Die Verwendung des EU-Bio-Logos und die korrekte Kennzeichnung aller vorverpackten biologischen Lebensmittel in der Europäischen Union sind in den Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und Nr. 889/2008 geregelt.

Das  AMA-Biosiegel

Das staatliche österreichische AMA-Biosiegel kennzeichnet biologisch erzeugte Lebensmittel. Diese dürfen das AMA-Biosiegel tragen, wenn die AMA-Richtlinie eingehalten wird. Die AMA-Biosiegel Richtlinie (www.ama-info.at) hat strengere Kriterien als die europaweit gültigen Bio-Richtlinien.

 

 

Es gibt Unterschiede - Schauen Sie auf die Farbe!
Beim rot-weißen AMA-Biosiegel mit der Herkunftsangabe „Austria“ stammen alle wertbestimmenden landwirtschaftlichen Bio-Rohstoffe ausschließlich aus Österreich.

Beim schwarz-weißen AMA-Biosiegel ohne Ursprungsangabe ist die Herkunft der Bio-Rohstoffe nicht auf eine bestimmte Region eingeschränkt.

Auch Nachbarstaaten haben ihre staatlichen Bio-Siegel wie z.B. das Deutsche staatliche Bio-Siegel.

Wer überprüft, ob Bio drin ist, wo Bio drauf steht?

Kontrollstellen sorgen für die Einhaltung der EU-BIO-Verordnung Jede Kontrollstelle hat einen Kontrollstellencode, bestehend aus Nummern und Buchstaben. Dieser Code dokumentiert die Herkunft der Kontrollstelle.
z.B.: AT-BIO-401

AT = Österreich
BIO = biologisch
3 = Ländercode Niederösterreich (= Sitz der Kontrollstelle)
4 = Ländercode Oberösterreich
5 = Ländercode Salzburg
7 = Ländercode Tirol
9 = Ländercode Wien
01 = Nummer der Kontrollstelle in dem jeweiligen Bundesland

Herkunftsbezeichnung

Unter der Codenummer muss die Herkunftsbezeichnung angegeben sein.
Hierfür gibt es folgende Möglichkeiten:

  • „EU-Landwirtschaft“
  • „Nicht-EU-Landwirtschaft“
  • „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“
  • „Österreichische Landwirtschaft“: Diese Bezeichnung ist analog auch für andere Länder möglich.

Aufgepasst bei irreführenden Bezeichnungen

Bezeichnungen wie „aus naturnahem Anbau“, „aus kontrolliertem Anbau“ und „aus natürlicher Landwirtschaft“ haben mit kontrollierter, biologischer Produktion nichts zu tun. Achten Sie auf die zertifizierte Bio-Kennzeichnung am Produkt.

Weiterführende Informationen:
wir-leben-nachhaltig.at: Die Bio-Kennzeichnung - Teil 2: Verbandssiegel und Handelsmarkenzeichen

wir-leben-nachhaltig.at: Die Bio-Kennzeichnung - Teil 3: Bio-Handelsmarken

Links:

Greenpeace: Lebensmittel-Gütezeichen auf dem Prüfstand

European Commission: Bio-Siegel

AMA: Bio-Information

AGES: Lebensmittelinformationen