
Übrig gebliebenes Brot und Gebäck lässt sich in der Küche noch vielfältig verarbeiten. Wir haben dazu einige Vorschläge zusammengestellt.
WeiterlesenKinderroller / Scooter sind nicht nur ein vergnügliches Spielzeug, sondern fördern auch das Gleichgewicht und die Motorik. Es ist der beste Einstieg, um später auf ein Fahrrad umzusteigen.
Zur Wahl stehen klassische Kinderroller (Tretroller) und Klapproller (Microscooter). Der Tretroller hat zwei Reifen, die mit Luft befüllt sind und eine Fußbremse am hinteren Rad. Da das Trittbrett sehr nahe am Boden ist, eignet sich der klassische Kinderroller besonders für Fahranfänger. Der Klapproller passt für größere Kinder und Jugendliche. Er besitzt sehr kleine Reifen und ist deshalb nicht so leicht zu fahren.
Für den Anfang sind immer die luftbereiften oder gar vierrädrigen Roller zu empfehlen, so können Kinder das Fahren auf und mit dem Scooter einfacher erlernen. Auch hat der luftbereifte Roller den Vorteil, dass man mit ihm sogar auf unwegsamem Gelände fahren kann
Bein Kauf sollten Sie folgendes berücksichtigen:
Microscooter und Trittroller mit kleinen Reifen (max. 30 cm äußerer Felgendurchmesser) gelten rechtlich als fahrzeugähnliches Kinderspielzeug (wie auch Skateboards und Kinderfahrräder). Sie sind Kleinfahrzeuge, die vorwiegend zur Benützung außerhalb der Fahrbahn bestimmt sind.
Sie dürfen damit auf Gehwegen oder Gehsteigen, in Fußgängerzonen und Wohn- oder Spielstraßen fahren. Wichtig ist hier stets auf andere VerkehrsteilnehmerInnen, vor allem auf Fußgängerinnen und Fußgänger, Acht zu geben.
Scooter dürfen jedoch nicht auf für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahnen, Radwegen bzw. Radfahr- und Mehrzweckstreifen bewegt werden.
Seit 1. April 2019 dürfen Kinder ab 8 Jahren ohne Beaufsichtigung unterwegs sein, wenn es sich um Geräte handelt, die ausschließlich durch Muskelkraft betrieben werden. Bei jüngeren Kindern muss eine Begleitperson von zumindest 16 Jahren dabei sein. In Spiel- und Wohnstraßen, die für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt sind, ist Kindern die Benutzung ohne Begleitung erlaubt.
Wie beim Radfahren besteht für Kinder bis zum zwölften Geburtstag die Radhelmpflicht.
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