Neue Chemikalien-Kennzeichnung

Piktogramme

Chemikalien sind in unseren Haushalten weit verbreitet. Wir kommen bewusst oder unbewusst tagtäglich damit bei der Hausarbeit, beim Heimwerken und an unseren Arbeitsplätzen in Berührung. In Wasch- und Reinigungsmitteln, Farben und Lacken, Klebstoffen, Schwimmbadchemikalien und Haarfärbemitteln sind Stoffe enthalten, die einen sorgsamen Umgang erfordern.

Nach Unfällen mit Arzneimitteln stellen Putzmittel die zweithäufigste Quelle für Vergiftungen im Haushalt dar.

Um auf mögliche Gefahren hinzuweisen, sind auf der Verpackung Gefahrenzeichen und Hinweise angebracht. Bisher wurde diese Kennzeichnung durch das Chemikaliengesetz geregelt. Im Jahr 2009 trat in der EU die CLP-Verordnung in Kraft. CLP bedeutet: Classification, Labeling, Packaging - Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung. Diese regelt die weltweit beschlossene Umsetzung eines einheitlichen Systems zur Kennzeichnung von Chemikalien.

Nach einer Übergangsfrist müssen Chemikaliengemische, wie beispielsweise Wasch- und Putzmittel, ab Juni 2015 mit den neue Piktogrammen und Hinweisen gekennzeichnet sein. Wichtig ist, dass sich die Verbraucher mit den neuen Symbolen rechtzeitig vertraut machen: Neues Symbol, gleiche Gefahr. Die einheitliche Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Verbrauchersicherheit.

Warum gibt es neue Gefahrenzeichen?

Da von chemischen Produkten Gefahren ausgehen können, sollte man grundsätzlich vorsichtig mit ihnen umgehen. Hilfestellung geben die Piktogramme und Sicherheitshinweise auf der Verpackung.

Die neue weltweit gültige Kennzeichnung löst uneinheitliche und teilweise auch gar nicht existente Kennzeichnungen von Substanzen ab. Chemikalien werden in der ganzen Welt hergestellt, gehandelt und verbraucht und die Gefahren für Gesundheit und Umwelt sind überall dieselben. Von den Vereinten Nationen wurde deshalb 2009 das GHS-System beschlossen - ein weltweit harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. GHS steht für Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals Mit der CLP-Verordnung wird das GHS in der EU umgesetzt. Gewerbliche Anwender und Konsumentinnen und Konsumenten sollen davon profitieren.

Wie sehen die Veränderungen konkret aus

Altbekannte und gewohnte Symbole werden von den Verpackungen verschwinden. Das "Andreaskreuz" als Hinweis auf "Reizende Inhaltsstoffe" (z.B. auf Waschmitteln) wird durch das Symbol "Ausrufezeichen" ersetzt.

Produkte, die bisher mit dem "Andreaskreuz" gekennzeichnet waren und den Zusatzhinweis "Xn-Gesundheitsschädlich" hatten wie z.B. Insektenschutzmittel, werden künftig mit einem eigenen Symbol gekennzeichnet. Ein Vorteil dieser neuen Kennzeichnung ist, dass zwischen direkten und längerfristigen Folgen (Reizung, Hautrötung / Gefahr schwerer Gesundheitsschäden, krebserregendes Potential) unterschieden wird.

Manche Produkte werden auch gänzlich neu eingestuft. Ein Mittel mit bisheriger Kennzeichnung "Andreaskreuz - Reizend" kann zukünftig auch in eine neue Gefahrenklasse eingestuft werden. Dann erscheint z.B. das Symbol "Ätzend" auf der Verpackung.

Statt Risikohinweisen (R-Sätze) finden Sie in Zukunft auf den Verpackungen Gefahrenhinweise (H-Sätze). H steht für Hazard. Bei den Sicherheitshinweisen bzw. -ratschlägen werden die S-Sätze durch P-Sätze ersetzt. P steht für Precautionary.

Beispiele:

R 36 Reizt die Augen -> H319 Verursacht schwere Augenreizung
R 37 Reizt die Atmungsorgane -> H335 Kann die Atemwege reizen
R 38 Reizt die Haut -> H315 Verursacht Hautreizungen

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen -> P102
S 20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken -> P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen

Bezeichnungen wie z.B. gesundheitsschädlich oder hochentzündlich entfallen zukünftig. Anstelle dieser werden die Signalwörter "Gefahr" oder "Achtung" angeführt. Bei schwerwiegenden Gefahren wie z.B. Hautätzung steht "Gefahr". Bei weniger schwer wiegenden wie z.B. Hautreizung steht "Achtung".

Alle neuen Gefahrenpiktogramme finden Sie hier: "Infoblatt - Neue Gefahrenkennzeichnungen"

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Innovation und Technologie: Broschüre "Chemikalien - Daten und Fakten"

Europäische Chemikalienagentur: "CLP-Piktogramme"

Informationen zu besorgniserregenden Chemikalien in Konsumprodukten: App4Chem